Man hat den Tod des Angehörigen noch gar nicht richtig begriffen, und schon müssen gleich viele wichtige Formalitäten erledigt werden, manche innerhalb von 24 Stunden bis zu wenigen Tagen. Dieser übersichtliche Leitfaden hilft Ihnen, bei einem Todesfall nichts Wichtiges zu vergessen und gibt Ihnen einige praktische Tipps und hilfreiche Informationen an die Hand.
Was muss ich innerhalb der ersten 24 Stunden nach einem Todesfall tun?
Egal, ob man mit dem Tod des Angehörigen gerechnet hat oder ob es ein plötzlicher Trauerfall ist, es ist immer ein Schock und man würde sich gern Zeit nehmen, um mit der schlechten Nachricht umzugehen. Doch dazu bleibt ganz besonders in den ersten Stunden kaum Zeit. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Schritte beim Todesfall zuerst zu tun ist.
Sollte keine Vorsorgevollmacht vorliegen, ist in der Regel bei Behördengängen der nächste Angehörige (Ehepartner, Kind, Geschwister) zuständig.
Sofortmaßnahmen bei einem Todesfall
Feststellung des Todes
- Arzt rufen: Ein Arzt muss den Tod offiziell feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Bei einem natürlichen Tod zu Hause: Hausarzt oder Notarzt (112) kontaktieren. Sollte der Verstorbene in einem Pflegeheim gelebt haben, wird das Personal diesen Schritt übernehmen.
- Polizei informieren: Bei unklarer Todesursache, Gewalteinwirkung oder Suizid sofort die Polizei (110) rufen. Die Beamten verständigt dann den Amtsarzt.
Formalitäten: Todesbescheinigung und Leichenschau
- Bei einem natürlichen Tod füllt der Hausarzt (oder Notarzt) die Todesbescheinigung aus (wichtig für Standesamt, Bestatter, Versicherungen).
- Leichenschau: Sollte der Verstorbene nicht zu Hause oder nicht durch offensichtlich natürliche Umstände verstorben sein, findet eine Leichenschau statt. Der zuständige Arzt oder Amtsarzt stellt den Tod fest und dokumentiert die Todesursache.
Gut zu wissen: Das Ausstellen der Todesbescheinigung ist keine Krankenkassenleistung. Der Arzt wird Ihnen daher eine Rechnung schicken.
Benachrichtigungen
Nachdem der Arzt verständigt wurde, sollten Sie die nahen Angehörigen und einen Bestatter vom Todesfall informieren.
Nahe Angehörige informieren
Partner:in, Kinder, Eltern, Geschwister und enge Freund:innen persönlich oder telefonisch benachrichtigen.
Tipp: Eine vertraute Person kann helfen, die Nachrichten zu verbreiten.
Bestatter kontaktieren
- Informieren Sie zeitnah, am besten innerhalb weniger Stunden, ein Bestattungsinstitut. Die Mitarbeiter sind auch an Feiertagen und am Wochenende jederzeit erreichbar.
- Das Bestattungsunternehmen organisiert die Abholung des Verstorbenen, die Überführung in ein Krematorium oder zur Beerdigung.
- Machen Sie einen Termin mit dem Bestatter aus, um die Beerdigung zu organisieren.
- Wichtig: Klären Sie, ob der Verstorbene eine Bestattungsverfügung oder einen Bestattungsvorsorgevertrag hatte.
Gut zu wissen: Der Bestatter kann Ihnen einige Mühe bei den Formalitäten abnehmen, wie Sterbeurkunde beantragen, verschiedene Ämter informieren (z. B. Rentenkasse, Krankenkasse, Sozialamt) und die Friedhofsverwaltung kontaktieren. Sie müssen ihm dafür einige Dokumente wie die Krankenkarte und den Personalausweis überlassen.
Was innerhalb der ersten Woche nach einem Todesfall zu tun ist

Die nächsten wichtigen Maßnahmen, die Sie nach dem Todesfall angehen müssen, ist das Informieren verschiedener Behörden, das Kündigen der Mietwohnung und wichtiger Verträge. Gegebenenfalls müssen Sie zunächst die Unterlagen des Verstorbenen durchsuchen.
Behörden informieren
Standesamt
Das Standesamt wird in der Regel als erstes vom Todesfall informiert.
Wichtig zu wissen:
- Innerhalb von 3 Tagen (in einigen Bundesländern länger) muss der Todesfall beim Standesamt gemeldet werden. Dies übernimmt meistens das Beerdigungsinstitut.
- Folgende Dokumente werden dafür benötigt:
- Todesbescheinigung
- Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
- evtl. Geburtsurkunde
- evtl. Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- evtl. ggf. Scheidungsurteil (falls geschieden)
- Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus. Im Normalfall sind dies sechs Stück – drei für wichtige Ämter und drei für Sie (z. B. für Versicherungen, Erbschein, u. a.).
Krankenkasse, Rentenkasse, Sozialamt
Nach dem Standesamt müssen Sie oder das Beerdigungsinstitut noch weitere Ämter vom Todesfall informieren:
- Krankenkasse: Melden Sie der Krankenkasse zeitnah den Todesfall des Angehörigen und geben Sie zeitnah die Krankenversicherungskarte zurück.
- Rentenversicherung: Melden Sie der Rentenversicherung den Sterbefall. Geben Sie dafür sowohl die Nummern der Altersrente des Verstorbenen als auch ggf. der Witwenrente an. Sie selbst können ggf. Witwen- oder für minderjährige Kinder Waisenrente beantragen.
- Sozialamt: Bei Bezug von Bürgergeld, Hilfen zur Pflege oder anderen Sozialleistungen muss das Sozialamt verständigt werden.
Wichtig: Die Behörden erhalten eine Original-Sterbeurkunde.
Weitere organisatorische Schritte innerhalb der ersten Woche
Todesfall melden
Nach den Behörden sollten Sie möglichst zeitnah weiteren verschiedenen Stellen den Todesfall melden:
- Lebensversicherung: Policen prüfen und Ansprüche geltend machen.
- Sterbegeldversicherung: So schnell wie möglich informieren wegen Beerdigungskosten.
- Private Versicherungen: Hausrat, Haftpflicht, Unfallversicherung etc. kündigen oder umschreiben.
- Mietvertrag: Vermieter:in informieren (Kündigungsfristen und Formalitäten bezüglich Nachmieter klären).
- Strom, Gas, Wasser, Internet, Telefon, Abonnements: Verträge kündigen oder umschreiben.
- GEZ: Abmelden (online oder per Formular).
Banken und Finanzen regeln
- Konten sperren lassen: Bank informieren, um Missbrauch zu verhindern.
- Erbschein beantragen: Beim Nachlassgericht (Amtsgericht) nötig für Konten, Immobilien, Erbe.
- Dokumente: Sterbeurkunde, Testament (falls vorhanden), Personalausweis des Erben.
- Testament suchen: Beim Nachlassgericht oder beim Verstorbenen zu Hause (oft im Safe oder bei wichtigen Papieren).
- Schulden klären: Offene Rechnungen, Kredite, Steuern prüfen.
❗Achtung Im Todesfall wird die Bank das Konto zunächst sperren, auch wenn es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt und Sie eine Vollmacht besitzen! Im schlimmsten Fall kommen Sie wochenlang nicht an Ihr Geld. Eröffnen Sie in diesem Fall sofort ein eigenes Konto und lassen Sie Ihr Gehalt ab sofort dorthin überweisen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Ehepartner ein eigenes Konto haben und Gemeinschaftsausgaben von einem dritten Konto abgehen.
Arbeitgeber informieren
- Informieren Sie den Arbeitgeber zeitnah.
- Sollte eine betriebliche Altersvorsorge vorliegen, muss auch der Träger informiert werden.
Im Pflegeheim: Zimmer räumen
Wenn die verstorbene Person im Pflegeheim gelebt hat, muss das Zimmer nach dem Todesfall zügig geräumt werden, vermutlich innerhalb der ersten drei Tage. Besprechen Sie dies mit der Heimleitung und organisieren Sie ggf. ein Entrümpelungsunternehmen.
Tipp: Manche Seniorenheime nehmen gern Möbel, Elektrogeräte und sogar Kleidung und bewahren diese für den Bedarfsfall auf. Fragen Sie auf der Station oder bei der Verwaltung nach.
Beerdigung und Trauerfeier organisieren

Je nachdem, ob eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung gewünscht ist, müssen Sie die ersten Schritte zur Beerdigung zeitnah nach dem Todesfall planen. Während eine Urnenbestattung bis zu sechs Monate warten kann, muss eine Erdbestattung innerhalb weniger Tage vollzogen werden.
Sofern der Verstorbene noch nichts für die eigene Beerdigung geplant hat, legen Sie mit dem Beerdigungsinstitut zusammen fest, was gewünscht ist.
Bestattungsart festlegen
- Erdbestattung (Sargbestattung):
- Der Verstorbene wird in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt.
- Grabarten:
- Reihengrab (günstiger, Grabstelle wird nach 20–25 Jahren aufgelöst).
- Wahlgrab (länger nutzbar, oft für Familien, höhere Kosten).
- Anonymes Grab (ohne Grabstein, oft günstiger).
- Feuerbestattung (Einäscherung):
- Der Verstorbene wird kremiert, die Asche in einer Urne beigesetzt.
- Urnengrabarten:
- Erdbestattung der Urne (auf dem Friedhof)
- Seebestattung (Urne wird im Meer oder im Fluss versenkt). Dies ist nicht überall möglich – erkundigen Sie sich nach den regionalen Gesetzen.
- Baumbestattung (Urne wird an einem Baum im FriedWald beigesetzt).
- Anonyme Urnenbeisetzung (ohne Grabstein).
- Friedhof und Grab auswählen
- Ort: Meist der Wohnort des Verstorbenen oder ein Familiengrab, es kann aber auch ein Baumgrab in einem entsprechenden Waldstück sein. Beachten Sie, dass die Überführungskosten teurer werden, je weiter die Grabstätte entfernt ist.
- Kosten:
- Grabnutzungsgebühren (je nach Friedhof und Grabart) – diese unterscheiden sich regional sehr stark.
- Grabpflege (kann selbst übernommen oder über einen Pflegevertrag geregelt werden) – bei Urnenwänden und Baumgräbern entfällt dies.
- Zuschüsse zu den Kosten:
- Manche Versicherungen oder Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss (Sterbegeld), oder es gibt eine entsprechende Sterbeversicherung.
- Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt Kosten übernehmen. Allerdings werden in der Regel erst Verwandte kontaktiert.
- Falls der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge hatte, sind zumindest ein Teil der Kosten bereits gedeckt.
Trauerfeier planen
Die Trauerfeier findet vor der Beerdigung statt. Die Feierlichkeiten nach der Beerdigung haben verschiedene Bezeichnungen: traditionell Leichenschmaus, heute Trauermahl, Beerdigungskaffee oder Totenmahl.
Gut zu wissen: Trauerfeiern sind optional und eine Frage der eigenen Vorstellungen und auch des Budgets.
- Ort der Trauerfeier festlegen
- Kirche oder Friedhofskapelle (traditionell)
- Trauerhalle (auf dem Friedhof)
- Freie Orte (z. B. Natur, zu Hause, besonderer Ort des Verstorbenen)
- Ablauf der Feier festlegen
- Redner:in: Pfarrer:in, freier Trauerredner oder Angehörige. Lassen Sie dem Redner nach dem Todesfall Informationen über den Verstorbenen zukommen, damit die Rede persönlich gestaltet werden kann.
- Musik: Statt Redner oder zusätzlich: Lieblingslieder des Verstorbenen oder klassische Trauermusik abspielen. Achtung: Gegebenenfalls fallen GEMA-Gebühren an.
- Blumen und Dekoration: Persönliche Wünsche berücksichtigen (z. B. bestimmte Farben oder Blumen), eventuell persönliche Gegenstände ergänzen.
- Traueranzeige: In lokalen Zeitungen oder online veröffentlichen. Wenn Sie nicht möchten, dass nicht eingeladene Personen zur Beerdiung kommen, können Sie die Anzeige auch danach schalten.
- Trauerkarten: Bei Online-Versendern können Sie Trauerkarten individuell gestalten. Bestellen Sie am besten auch gleich passende Briefumschläge und Dankeskarten mit. Nutzen Sie ggf. einen Expressversand. Bei den Texten helfen Vorlagen oder auch ein Chatbot.
- Tipp: Vieles kann Ihnen das Beerdigungsinstitut auf Wunsch abnehmen. Besprechen Sie dies gleich zu Anfang
- Persönliche Gestaltung
- Fotos oder Videos des Verstorbenen zeigen
- Gedenktafel oder Erinnerungsbuch für Gäste
- Symbolische Rituale (z. B. Kerzen anzünden)
- Ort und Zeit für Trauermahl planen
- Sollten Sie ein Trauermahl nach der Beerdigung wünschen, reservieren Sie für die geschätzte Anzahl an Gästen Tische und ggf. vorab das Essen (Kuchen, belegte Brote oder eine warme Mahlzeit).
- Manche Lokale haben separate Räume, die Sie nutzen können.
Langfristige Aufgaben nach dem Todesfall

Nachdem die Beerdigung geplant wurde, müssen Sie innerhalb der nächsten Wochen bis Monate nach dem Todesfall noch weitere Dinge erledigen.
Nachlass regeln
- Testament eröffnen lassen: Beim Nachlassgericht
- Erbschein beantragen: Wenn kein Testament existiert
- Nachlassverzeichnis erstellen: Alle Vermögenswerte und Schulden auflisten
- Steuererklärung: Erben müssen ggf. eine Erbschaftsteuererklärung abgeben (Frist: 3 Monate nach Kenntnis des Erbfalls)
Gut zu wissen: Bei hohen Schulden ist zu überlegen, ob das Erbe besser ausgeschlagen werden soll. Dies müssen Sie innerhalb von spätestens sechs Wochen beim Amtsgericht melden und das entsprechende Formular ausfüllen. Beachten Sie: In diesem Fall erben Sie gar nichts, auch keine persönlichen Gegenstände.
Digitales Erbe
- Social Media: Profile memorialisieren (Facebook, Instagram) oder löschen lassen.
- E-Mail-Konten: Anbieter kontaktieren (Google, Outlook etc. haben spezielle Verfahren für Verstorbene).
- Konten kündigen: z. B. Online-Shopping, Abo-Dienste
Testament eröffnen
- Sollte ein Testament bei einem Notar hinterlegt sein, kontaktieren Sie diesen und machen Sie einen Termin für die Testamentseröffnung aus. Im Anschluss sollten alle, die im Testament erwähnt werden, zu diesem Termin eingeladen werden.
- Wenn das Testament zu Hause aufbewahrt wurde, sollte sich eine Person mit Vorsorgevollmacht oder der nächste Angehörige um die Formalitäten kümmern. Sie können einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Das Testament wird oft beim Nachlassgericht eröffnet.
- Sollte kein Testament vorhanden sein, greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn Streitigkeiten über das Erbe abzusehen sind, z. B. bei einer Immobilie, die an mehrere Familienmitglieder geht, kontaktieren Sie einen Anwalt.
Was Sie zum Thema Erbschein wissen müssen
Der folgende Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung. Kontaktieren Sie ggf. einen Fachanwalt.
Wann ist ein Erbschein erforderlich?
Ein Erbschein wird in folgenden Fällen benötigt:
- Zugang zu Bankkonten: Banken verlangen in der Regel einen Erbschein, um Konten des Verstorbenen freizugeben oder Gelder an die Erben zu übertragen. Dies gilt oft aber erst ab höheren Beträgen, z. B. ab 10.000 Euro. Darunter genügt die Sterbeurkunde und evtl. die Vorsorgeverfügung.
- Immobilien: Wenn der Verstorbene Eigentümer einer Immobilie war, ist der Erbschein notwendig, um die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch zu ändern.
- Fahrzeugumschreibung: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) benötigt einen Erbschein, um ein Fahrzeug auf die Erben zu übertragen.
- Verträge und Versicherungen: Manche Unternehmen (z. B. Versicherungen, Energieversorger) verlangen einen Erbschein, um Verträge zu kündigen oder Leistungen auszuzahlen.
- Kein Testament vorhanden: Falls der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, ist der Erbschein zwingend erforderlich, um die Erbfolge nachzuweisen, sofern es mehrere Erben gibt.
Wann ist kein Erbschein nötig?
In einigen Fällen kann auf einen Erbschein verzichtet werden:
- Öffentliches oder notarielles Testament: Wenn ein notariell beglaubigtes Testament vorliegt, reicht dieses manchmal aus, um den Nachlass zu regeln. Allerdings können Banken oder Behörden trotzdem einen Erbschein verlangen.
- Kleiner Nachlass: Wenn der Nachlass nur aus persönlichen Gegenständen (z. B. Möbel, Kleidung) besteht und keine Immobilien oder Bankkonten bzw. nur ein geringes Vermögen vorhanden sind, ist ein Erbschein oft nicht nötig.
- Ehegatten mit Zugewinngemeinschaft: Der überlebende Ehepartner kann in manchen Fällen ohne Erbschein über den gemeinsamen Haushalt verfügen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze.
Wo und wie beantragt man einen Erbschein?
- Zuständiges Gericht: Der Erbschein wird beim Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnort des Verstorbenen beantragt.
- Benötigte Unterlagen:
- Sterbeurkunde
- Personalausweis des Verstorbenen und des Antragstellers
- Testament (falls vorhanden)
- Nachweis über die Erbberechtigung (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunde)
- Kosten: Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Nachlasses und liegen meist zwischen 50 € und mehreren hundert Euro.
Gut zu wissen: Es gibt keine gesetzliche Frist für die Beantragung eines Erbscheins nach dem Todesfall. Allerdings sollte der Antrag möglichst zeitnah gestellt werden, da viele Angelegenheiten (z. B. Bankkonten, Immobilien) ohne Erbschein nicht geregelt werden können.
Übersicht und Checkliste
Diese praktische Checkliste zeigt Ihnen auf einen Blick, was nach dem Todesfall eines Angehörigen zu tun ist. Haken Sie ab, was Sie bereits erledigt haben.
| Schritt | Erledigt? |
| Arzt & Todesbescheinigung | ☐ |
| Polizei (bei unklarem Tod) | ☐ |
| Bestatter kontaktieren | ☐ |
| Standesamt informieren | ☐ |
| Sterbeurkunde besorgen | ☐ |
| Angehörige informieren | ☐ |
| Versicherungen kündigen | ☐ |
| Banken & Erbschein klären | ☐ |
| Arbeitgeber & Rente informieren | ☐ |
| Digitales Erbe regeln | ☐ |
| Bestattungsart & Friedhof wählen | ☐ |
| Trauerfeier planen | ☐ |
| Testament & Nachlass klären | ☐ |
Zusammenfassung
Auch wenn man lieber Zeit zum Trauern und Verarbeiten der schlechten Nachricht hätte, muss direkt nach einem Todesfall vieles erledigt werden. Nachdem der Arzt die Todesbescheinigung ausgefüllt hat, muss beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragt werden, Renten- und Krankenkasse sowie ggf. das Sozialamt, Arbeitgeber, Bank und wichtige Versicherungsträger müssen informiert werden. Auch die Beerdigung muss zeitnah geplant werden, besonders bei einer Erdbestattung.
Ebenso muss eine Mietwohnung gekündigt und langfristig geräumt werden, das Erbe geregelt und auch weitere Verträge und Konten, z. B. Social Media, aufgelöst werden. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Ratgeberartikel einen guten Überblick über die anstehenden Aufgaben geben konnte.
Häufige Fragen rund um das Thema Todesfall
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Was muss ich sofort nach dem Todesfall tun?
Arzt verständigen, um den Tod offiziell zu bestätigen und den Totenschein auszustellen.
Ggf. die Polizei verständigen, wenn es sich um einen unnatürlichen Tod (z. B. Unfall) handelt oder der Verstorbene nicht zu Hause gestorben ist.
Nahe Angehörige informieren.
Ein Beerdigungsinstitut kontaktieren, das den Verstorbenen abholt.
Standesamt informieren und Sterbeurkunde beantragen (übernimmt ggf. das Beerdigungsinstitut. -
Was muss ich in den nächsten Tagen nach dem Todesfall erledigen?
Beerdigung organisieren
Wohnung des Verstorbenen kündigen
Informieren: Arbeitgeber, Rentenkasse, Krankenkasse, Sozialamt, Sterbegeldversicherung, Betriebsrententräger
Testament suchen, ggf. Notar oder Anwalt kontaktieren
Kündigen: wichtige Versicherungen, Bankkonto sperren lassen -
Was ist langfristig nach dem Todesfall zu erledigen?
Erbe regeln, evlt. Erbschein beantragen beim Nachlassgericht
Wohnung räumen, evtl. Nachmieter suchen
Immobilien evtl. verkaufen
Social Media, Online Shopping Konten etc. kündigen
Verträge und Abonements kündigen oder überschreiben lassen -
Wie schnell muss die Beerdigung stattfinden?
Wie schnell nach dem Todesfall die Beerdigung stattfindet, hängt von der Art der Bestattung ab:
– Erdbestattung: Innerhalb von 4 bis 10 Tagen
– Urnenbestattung: Kremierung innerhalb von 4 bis 10 Tagen, Urnenbeisetzung bis spätestens 6 Monate nach dem Todesfall -
Muss ich eine Trauerfeier abhalten?
Nein, es bleibt den Wünschen des Verstorbenen bzw. der Angehörigen überlassen, ob eine Trauerfeier stattfinden soll. Auch ein Totenmahl nach der Bestattung ist kein Muss.
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Brauche ich einen Erbschein?
Sofern es sich nur um ein geringfügiges Erbe, z. B. Möbel, Kleidung oder einen kleinen Geldbetrag handelt, ist kein Erbschein nötig. Bei Immobilien und Vermögen sowie für Bankkonten mit hohen Geldbeträgen (meist über 10.000 Euro) ist ein Erbschein nötig. Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht.
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Wo erhalte ich Informationen zum Thema Erbe?
Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat einen umfassenden Leitfaden zu diesem Thema veröffentlicht. Sie können ihn hier herunterladen. Auch ein Notar oder Fachanwalt für Erbrecht kann Sie beraten. Zahlreiche Online-Quellen und Foren geben kostenlose Hilfestellung.
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Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?
Wenn der Verstorbene kein Testament gemacht hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sollte ein Angehöriger das Erbe ausschlagen, geht sein oder ihr Anteil an den nächsten Verwandten.
